KFW Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss - Einbruchschutz
Seit dem 15.09.2017 erhalten Sie höhere Zuschüsse der KFW!
Die KfW-Bankengruppe hat den Zuschuss für "Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz" in ihrem Produkt "Altersgerecht Umbauen- Investitionszuschuss" erhöht. So erhalten Bürgerinnen und Bürger, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten ab sofort mehr Förderung.
Für die ersten 1.000,00€ Ihrer Investitionskosten für Einbruchschutzmaßnahmen erhalten Sie einen Zuschuss von 20 %. Auf jeden weiteren Euro 10 %. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000,00€ förderfähig.
Erhalten Sie bis zu 1.600,00€ Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden. Wir übernehmen die Antragstellung für Sie. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Was ist förderfähig?
- Der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
- Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge und Schließbleche)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
Alle Maßnahmen können kombiniert werden und müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Lassen Sie sich hierzu von unseren Fachberatern ausführlich beraten.
